Unsere AGB
1. | Beginn und Ende des Semesters ist wie auf dem Stundenplan angegeben. |
2. | An Sonn- und Feiertagen, sowie an offiziellen schulautonomen Tagen und während der Schulferien entfällt der Unterricht ohne Ersatz. |
3. | Für die Kurse gelten jeweils die angegebenen Semesterpreise und Ermäßigungen. |
4. | Sollte die Kurs-Obergrenze erreicht sein, können keine weiteren SchülerInnen in diesen Kurs aufgenommen werden! |
5. | Das Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungspflicht. |
6. | Die Semestergebühr ist bis zur 3.Unterrichtsstunde des jeweiligen Semesters zu bezahlen. |
7. | Die erste Woche des Semesters gilt als kostenlose “ Schnupperwoche“. |
8. | Die Anmeldung ist bis zur 3.Stunde nach Semesterbeginn zu tätigen. |
9. | Ein Kurswechsel bzw. Neueinstieg ist am Beginn des 2.Semesters möglich. Dieser muss rechtzeitig bekannt gegeben und dann bei der Anmeldung unter „Sondervereinbarungen“ vermerkt werden. |
10. | Die Einteilung der Schüler in Leistungsniveaus bleibt dem Lehrer vorbehalten. |
11. | Schüler, die durch ihr Verhalten den Schulbetrieb stören, werden vom Unterricht ausgeschlossen. |
12. | Die Aufsichtspflicht der Schule ist nur während des Unterrichtes und bei Schulveranstaltungen gegeben. Davor und danach haften die Eltern. |
13. | Sondervereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich getroffen werden. |
14. | Teilnahme an Auftritten: a. Die Auswahl der Tänze für eine Performance außerhalb der Tanzschule obliegt der Tanzschulleitung und den unterrichtenden Lehrern |
15. | Im Falle einer temporären, gesetzlich angeordneten, Schließung oder Reduktion des Tanzbetriebes, findet der Unterricht online per E-Dancing, Videokonferenz, Video usw., statt. Dies berechtigt nicht zur Rückforderung von Teilen oder des gesamten Semesterbeitrages. |
Unsere Hausordnung
1. | Der Tanzschulbesuch hat regelmäßig zu erfolgen. |
2. | Die Tanzschule ist entsprechend gepflegt und nach Vorschrift bekleidet, zu besuchen. |
3. | Angemessenes Verhalten von Schülern und deren Begleitpersonen wird erwartet. |
4. | Gründe, die zur Entlassung führen können:
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5. | Die Tanzschul-Räumlichkeiten sind in sauberem Zustand zu hinterlassen. Für Wertgegenstände wird nicht gehaftet. |
6. | Der Aufenthalt von Zusehern im Tanzsaal ist nur mit Zustimmung des Lehrenden erlaubt. |